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   BVerwG, 27.10.1983 - 3 C 84.82   

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https://dejure.org/1983,5580
BVerwG, 27.10.1983 - 3 C 84.82 (https://dejure.org/1983,5580)
BVerwG, Entscheidung vom 27.10.1983 - 3 C 84.82 (https://dejure.org/1983,5580)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Oktober 1983 - 3 C 84.82 (https://dejure.org/1983,5580)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rückforderung von Ausgleichsleistungen - Erstattungsanspruch - Ausgleichsleistung - Unmittelbare Nutzungen - Veräußerungserlös - Schuldverschreibung - Schadenszinsen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 22.04.1982 - 3 C 71.81

    Anforderungen an den Anspruch auf Erstattungszinsen ab Empfang der

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1983 - 3 C 84.82
    Ein für den Anwendungsbereich des öffentlichen Rechts allgemein geltender Rechtsgedanke läßt sich dem § 819 Abs. 1 BGB nicht entnehmen (vgl. Urteil vom 22. April 1982 - BVerwG 3 C 71.81 - [ZLA 1982, 180]).

    Daß im letzteren Falle kein Erstattungsanspruch des Ausgleichsfonds besteht, hat der Senat in seinem Urteil vom 22. April 1982 - BVerwG 3 C 71.81 - (a.a.O.) bereits entschieden.

  • BVerwG, 24.11.1977 - 3 C 72.76

    Lastenausgleichsrechtlicher Erstattungsanspruch - Hauptentschädigung - Sparzinsen

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1983 - 3 C 84.82
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats umfaßt dieser Anspruch entsprechend dem in § 818 Abs. 1 BGB zum Ausdruck gelangten allgemeinen Rechtsgedanken auch den Anspruch auf Herausgabe der aus dem Erlangten tatsächlich gezogenen Nutzungen in Form von Zinsen (vgl. Urteile vom 18. Mai 1973 - BVerwG 7 C 3.72 - [Buchholz 451.80 Nr. 18] und vom 24. November 1977 - BVerwG 3 C 72.76 - [Buchholz 427.3 § 350 a Nr. 40]).
  • BVerwG, 18.05.1973 - VII C 3.72

    Übergangsvergütung Getreide - öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch,

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1983 - 3 C 84.82
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats umfaßt dieser Anspruch entsprechend dem in § 818 Abs. 1 BGB zum Ausdruck gelangten allgemeinen Rechtsgedanken auch den Anspruch auf Herausgabe der aus dem Erlangten tatsächlich gezogenen Nutzungen in Form von Zinsen (vgl. Urteile vom 18. Mai 1973 - BVerwG 7 C 3.72 - [Buchholz 451.80 Nr. 18] und vom 24. November 1977 - BVerwG 3 C 72.76 - [Buchholz 427.3 § 350 a Nr. 40]).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2013 - 5 B 3.10

    Wohnungsbauförderung; Sozialer Wohnungsbau; Fördermittel; Subvention;

    Entsprechend dem in § 818 Abs. 1 BGB zum Ausdruck kommenden allgemeinen Rechtsgedanken erstreckt sich die Verpflichtung zur Herausgabe von rechtsgrundlos Erlangtem auf die Herausgabe der aus dem Erlangten tatsächlich gezogenen Nutzungen, zu denen auch Zinserträge gehören können (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 27. Oktober 1998 - BVerwG 1 C 38.97 -, juris Rn. 18; Urteil vom 27. Oktober 1983 - BVerwG 3 C 84.82 -, juris Rn. 18).

    Es genügt nicht, dass er solche Nutzungen hätte erzielen können, aber zu ziehen unterlassen und deshalb auch nicht erhalten hat (vgl. nur Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Oktober 1983 - BVerwG 3 C 84.82 -, juris Rn. 18).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2013 - 5 B 1.10

    Wohnungsbauförderung; Sozialer Wohnungsbau; Fördermittel; Subvention;

    Entsprechend dem in § 818 Abs. 1 BGB zum Ausdruck kommenden allgemeinen Rechtsgedanken erstreckt sich die Verpflichtung zur Herausgabe von rechtsgrundlos Erlangtem auf die Herausgabe der aus dem Erlangten tatsächlich gezogenen Nutzungen, zu denen auch Zinserträge gehören können (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 27. Oktober 1998 - BVerwG 1 C 38.97 -, juris Rn. 18; Urteil vom 27. Oktober 1983 - BVerwG 3 C 84.82 -, juris Rn. 18).

    Es genügt nicht, dass er solche Nutzungen hätte erzielen können, aber zu ziehen unterlassen und deshalb auch nicht erhalten hat (vgl. nur Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Oktober 1983 - BVerwG 3 C 84.82 -, juris Rn. 18).

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